Unsere nächsten Veranstaltungen rund um das Thema Sicherheit in Ihrem Unternehmen:
Titel | Termin | |
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Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 EfbV, § 9 AbfBeauftrV und § 5 AbfAEV
Wir sind vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU)anerkannt als Lehrgangsveranstalter gem. EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Betriebes der Abfall einsammelt und befördert. Der Lehrgang ist Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde, gemäß § 9 Abs. 2 EfbV und § 4, 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Wesentliche Inhalte des Lehrgangs: Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften, des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen, Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich, Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, sowie Maßnahmen, zu deren Verhinderung oder Beseitigung und Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsgedürftigen Anlagen Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik. Rechtsgrundlagen des Abfallbeauftragten, Anforderungen und Aufgabenstellung, Besondere Haftung Grundlehrgang (Bayern/Augsburg/Gablingen): 4 Tage: 1.390,00 € netto / 1.654,10 € brutto |
26./27.02.2024 und 04./05.03.2024 jeweils von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr |
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01.07.-04.07.2024 jeweils von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr |
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Fortbildungslehrgang zur
Aufrechterhaltung der Fachkunde
nach § 9 EfbV, § 9 AbfBeauftrV und § 5 AbfAEV
Unser zweitägiger, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannter Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Abfallbeauftragte müssen regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an einer solchen Fortbildung teilnehmen um den für die Tätigkeit notwendigen Wissenstand aktuell zu halten - gleiches gilt für den Inhaber, soweit er für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist, und die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes. 2 Tage (Bayern/Augsburg/Gablingen): 590,00 € netto / 702,100 € brutto |
29.11.2023 und 30.11.2023 jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
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29.01.2024 und 30.01.2024 jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
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Spezialseminar: Grundlagen des Explosionsschutzes Dieses Seminar ist vom VDSI als Weiterbildung anerkannt. Als Teilnehmer erhalten Sie: 2 VDSI-PUNKTE Arbeitsschutz 2 VDSI-PUNKTE Brandschutz Unsere Expertin für Explosionsschutz, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge mit Sie unter dem Motto "in Dir muss brennen, was Du in anderen entzünden willst" (Augustinus Aurelius) mit den Grundlagen des Explosionsschutzes vertraut. Bayern/Augsburg/Gablingen |
16.11. und 17.11.2023 jeweils von 9.00 Uhr bis 17:00 Uhr |
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n e u ... n e u ... n e u ... Gefahrgutbeauftragter (ADR - Straßenverkehr)
Sie möchten (oder sollen) Gefahrgutbeauftragter werden? Bayern/Augsburg/Gablingen |
22.07.2024 - 25.07.2024 jeweils von 8:30 Uhr bis 17:45 Uhr |
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14.10.2024 - 17.10.2024 jeweils von 8:30 Uhr bis 17:45 Uhr |
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Gefahrgut-Grundwissen ADR Unterweisung gem. 1.3 ADR für beauftragte Personen und für Mitarbeiter die an der Beförderung beteiligt sind Ist ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, z. B. als Absender, Verpacker, Befüller, Verlader oder auch Empfänger und Entlader, dann müssen alle Mitarbeiter, die an der Beförderung beteiligt sind regelmäßig unterweisen werden! Bayern/Augsburg/Gablingen |
05.12. und 06.12.2023 jeweils von 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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07.02. und 08.02.2024 jeweils von 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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Erstellen von Beförderungspapieren für Straßen- und Seetransporte (ADR/IMDG-Code)
Aufgabenspezifische Mitarbeiterunterweisung gem. 1.3 ADR/IMDG-Code. Wir erklären Ihnen, wie Beförderungspapiere für den Straßen- und Seetransport gefährlicher Güter korrekt erstellt werden. Standardeinträge und Besonderheiten sind Bestandteil unserer Veranstaltung. 1/2 Tag: 149,00 € netto / 177,31 € brutto |
17.04.2024 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
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Auffrischungsunterweisung für Fahrer mit und ohne ADR-Schulungsbescheinigung
Regelmäßige Auffrischungen der Gefahrgutkenntnisse sind notwendig, um den Änderungen der Vorschriften Rechnung zu tragen. Auch zwischen den 5-jährigen Schulungsintervallen ändern sich die Vorschriften und die Gefahrgutkenntnisse von Fahrern mit und ohne ADR-Schulungsbescheinigung sind aufzufrischen. 2021 werden die Vorschriften wieder einmal aktualisiert, ein guter Grund unser Seminar zu besuchen... kostenfrei für unsere Kunden, die wir als externe Gefahrgutbeauftragte betreuen. Anmeldung zwingend erforderlich! |
auf Anfrage 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
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Gefahrgut in begrenzten Mengen (ADR / IMDG-Code)
Obwohl es sich bei den Vorschriften des Kapitels 3.4 um Freistellungen (Erleichterungen) handelt, sind eine ganze Reihe von Vorschriften zu beachten. Auch zwischen den Verkehrsträgern (Straße/See) gibt es Unterschiede zu beachten. 1/2 Tag: 149,00 € netto / 177,31 € brutto |
17.04.2024 13:30 Uhr - 16:30 Uhr |
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Sicherheitsdatenblätter lesen, verstehen und damit arbeiten!
Sicherheitsdatenblätter sind die Basis für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, die Lagerung von Gefahrstoffen sowie für den Transport gefährlicher Güter. Rechtsgrundlage für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sie erfahren in diesem Seminar, wie ein Sicherheitsdatenblatt aufgebaut ist, welche Angaben mindestens darin enthalten sein müssen. Wir erklären Ihnen die 16 Abschnitte anhand von Beispielen. Sie erfahren, wie Sie ein Sicherheitsdatenblatt auf Plausibilität überprüfen, insbesondere auch im Hinblick auf die Gefahrgutvorschriften. Bayern/Augsburg/Gablingen |
07.11.2023 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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TRGS 510
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern... Die TRGS 510 - also die Technische Regel für Gefahrstoffe gibt einen Rahmen vor, wie Gefahrstoffe sicher gelagert werden können. Behandelt werden Themen wie die Definition von Begriffen wie "Lagern", "Ein- und Auslagern", "Bereitstellung zum Transport", die Festlegung von Lagerklassen sowie die Vorschriften für das "Zusammenlagern". Besonderheiten bei der Lagerung von entzündlichen, oxidierenden, toxischen festen und flüssigen Stoffen und beim Lagern von Druckgaspackungen. Bayern/Augsburg/Gablingen |
24.10.2023 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Am 1. August 2017 löste die neue bundesweit geltende AwSV die bisher geltenden VAwS'en der einzelnen Bundesländer ab. Welche Anforderungen ergeben sich dadurch für Anlagen und Anlagenbetreiber in Bayern? Inhalte dieses Seminars sind der Aufbau und die Struktur der neuen AwSV im Überblick, die Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und Gemischen,wie auch die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. 1 Tag: 295,00 € netto / 351,05 € brutto |
16.07.2024 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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TRGS 520
Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Die TRGS 520 zur Errichtung und zum Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle verlangt für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft, also eine fachkundige Person nach der Gefahrstoffverordnung. Neben einer chemiespezifischen Fachausbildung und einschlägiger Erfahrung wird eine fachliche Weiterbildung gefordert. Diese kann durch Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend der Anlage 3 der TRGS 520 nachgewiesen werden. In unserem Grundlehrgang vermitteln wir Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zu den Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsvorschriften sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen sind ebenso Thema wir die Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden, persönliche Schutzausrüstung, Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen... inkl. interner Lernzielkontrolle. Bayern/Augsburg/Gablingen |
08./15./22.04.2024 jeweils montags von 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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TRGS 520 - Auffrischungskurs
Inhalte dieses Kurses: Auffrischung der Kenntnisse aus dem Grundkurs, Behandlung spezieller Fragestellungen aus der Praxis, Rechtsänderungen Bayern/Augsburg/Gablingen |
25.10.2023 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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Der Gefahrgutbeauftragte in der täglichen Praxis
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind vielfältig und umfangreich! Oft sollen diese Aufgaben „nebenher“ bewältigt werden… und da stellt sich für Sie die Frage „wie mache ich das“? Wir bieten Ihnen in diesem Seminar Hilfestellungen - sei es durch unsere praktischen Erfahrungen aus zwischenzeitlich mehr als 20 Jahren Tätigkeit als externe Gefahrgutbeauftragte, sei es durch Checklisten, Informationen „wo finde ich nützliche Hilfen“ oder auch durch die Erarbeitung von Lösungen für Ihre Praxis, bringen Sie also gerne Beispiele mit! Dieses Seminar findet mit maximal 6 Teilnehmern statt! Bayern/Augsburg/Gablingen |
22.02.2024 von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
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Grundwissen "Gefahrstoffe" - Gefahrstoffbeauftragter
Schwerpunkte dieses Seminars sind die europäischen und nationalen Rechtsvorschriften, Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes, Gegenüberstellung Gefahrstoff/Gefahrgut, die Lagerung von Gefahrstoffen, Anlagensicherheit und Explosionsschutz, Ermittlungs- und Beurteilungspflichten gemäß GefStoffV sowie das Gefahrstoffmanagement in der Praxis. Bayern/Augsburg/Gablingen |
2024 (in Planung) - Buchung = unverbindliche Reservierung - 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe erstellen
Schwerpunkte dieses Seminars sind die rechtlichen Grundlagen (Gefahrstoffverordnung, TRGS), das Lesen von Sicherheitsdatenblättern, der Zweck, Aufbau und Inhalte einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe sowie Übungen zum Erstellen 1 Tag: 247,90 € netto / 295,00 € brutto |
2024 (in Planung) - Buchung = unverbindliche Reservierung - 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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Fortbildung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV – Aufrechterhaltung der umfassenden Sachkunde (staatlich anerkannt)
Erhalten Sie Ihre Sachkunde weitere 6 Jahre aufrecht und frischen Sie Ihr Fachwissen auf!
Diese Veranstaltung richtet sich an
Sachkundige, die eine entsprechende Prüfung nach § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV für die umfassende Sachkunde erfolgreich abgelegt haben oder Sachkundige, die die Sachkunde durch eine anderweitige Qualifikation nach § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (ehem. § 5 ChemVerbotsV) erworben haben. Bayern/Augsburg/Gablingen |
14.11.2023 9.00 Uhr bis 16:30 Uhr |
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23.01.2024 9.00 Uhr bis 16:30 Uhr |
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Lithiumbatterien sind Gefahrgut
Welche Vorschriften sind beim Transport zu beachten? Wann können Erleichterungen genutzt werden? 1/2 Tag: 149,00 € netto / 177,31 € brutto |
20.03.2024 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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Lithiumbatterien (Abfall) sind Gefahrgut
Transportvorschriften für Lithiumbatterien als "Abfall" - Voraussetzungen für den Transport zur Entsorgung/zum Recycling - Vorschriften für den Transport beschädigter Lithiumbatterien. 1/2 Tag: 149,00 € netto / 177,31 € brutto |
20.03.2024 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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