Gefahrgut2000

Fachkraft für Arbeitssicherheit


Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen und deren Gefährungen (Gefährdungen) und kann von der Geschäftsleitung festgelegt werden. Die Mindesteinsatzzeiten sind anhand der DGUV Vorschrift 2 zu ermitteln.


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt.

Die Aufgabe kann von einem Mitarbeiter des Unternehmens, aber auch von einer externen Fachkraft übernommen werden.


Die Aufgaben (§ 6 Arbeitssicherheitsgesetz) der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind:.
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Die Beratung des Arbeitgebers insbesondere bei.
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • der Gestaltungder Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen;

Die sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, insbesondere vor der Inbetriebnahme;.

Die Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und im Zusammenhang damit.

  • die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und die Mitteilung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und der Unfallverhütung verantwortlichen Person; Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken;
  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten;
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen;

Die Hinwirkung auf alle im Betrieb Beschäftigten, sich den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend zu verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherehitsbeauftragten mitzuwirken..
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Wir unterstützen Sie beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen als externer Dienstleister. Die gesetzlichen Vorgaben setzen wir in Ihrem Unternehmen individuell, gezielt und effektiv um.

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Letzte Aktualisierung am 08.02.2011 / Susann Miller