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Veranstaltungen
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2012
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| 19. April 2012 | Seminar für den Praktiker Die neue TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Die neue TRGS 201 beschreibt die Vorgehensweisen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie soll dem Arbeitgeber Hilfestellung geben, wie die Stoffe und Gemische, die nicht von einem Inverkehrbringer eingestuft und gekennzeichnet wurden (z.B. im Unternehmen synthetisierte Produkte oder Zwischenprodukte), selbst einzustufen und zu kennzeichnen sind. Ferner enthält sie für bestimmte Fälle vereinfachte Vorgehensweisen und Erleichterungen bei der innerbetrieblichen Einstufung und Kennzeichnung. Unbeschadet abfallrechtlicher Vorschriften regelt diese TRGS die Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung auf Abfälle, soweit es sich um gefährliche Stoffe und Gemische handelt und Tätigkeiten mit ihnen ausgeübt werden. |
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| 21. März 2012 | Regelmäßige Auffrischung für Gefahrgutfahrer (zwischen den ADR-Fahrerschulungen) - Tanktransporte |
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| 14. März 2012 | Regelmäßige Auffrischung für Gefahrgutfahrer (zwischen den ADR-Fahrerschulungen) - Stückgut |
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| 8. März 2012 | Gefahrgut-Grundwissen ADR 2011 für Mitarbeiter deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst (1.3 ADR) |
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