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Gefahrgut2000

ADR 2009:
Neue Klassifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften
für umweltgefährdende Stoffe


Stoffe der Klassen 1 bis 9 mit Ausnahme von Stoffen der UN-Nummern 3077 und 3082, die den Kriterien des Absatzes

2.2.9.1.10 entsprechen, gelten zusätzlich zu ihren Gefahren der Klassen 1 bis 9 als umweltgefährdende Stoffe.

Andere Stoffe, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, sind je nach Fall der UN-Nummer 3077 oder

der UN-Nummer 3082 zuzuordnen

Die Kriterien finden sich im neuen Kapitel 2.2.9.1.10 Umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt)

Dieses ist gegliedert in:

  • Allgemeine Begriffsbestimmungen

  • Begriffsbestimmungen und Anforderungen an die Daten

  • Kategorien und Kriterien für die Zuordnung von Stoffen

  • Kategorien und Kriterien für die Zuordnung von Gemischen

  • Im ADR nicht anderweitig zugeordnete wassergefährdende Stoffe oder Gemische

Besondere Vorschriften für die Versandstück-Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen:

Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen müssen dauerhaft mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe


gekennzeichnet sein.

Ausgenommen davon sind Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, die Innenverpackungen enthalten, mit:

  • einem Inhalt von höchstens 5 l für flüssige Stoffe oder
  • einem Inhalt von höchstens 5 kg für feste Stoffe.

Die Größe muss 100mm × 100 mm sein, ausgenommen bei Versandstücken, auf die wegen ihrer Größe nur kleinere Kennzeichen angebracht werden können.

Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist neben den gemäß Unterabschnitt 5.2.1.1 vorgeschriebenen Kennzeichnungen anzuordnen.

Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Placards)

Wenn das Anbringen eines Großzettels (Placards) vorgeschrieben ist, müssen Container, MEGC, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und Fahrzeuge mit umweltgefährdenden Stoffen, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet sein.

Für das Kennzeichen sind die Vorschriften für Großzettel (Placards) entsprechend anzuwenden.“





Kennzeichen für Versandstücke

Format: 10cm x 10cm




Kennzeichen für Container etc.

Format: 25cm x 25cm


überarbeitet: 11.02.2011/Susann Miller